09.01.2010
Wissen ist Macht: Die Datenkrake ELENA [Monitor]
"ELENA - klingt charmant, ist es aber nicht. ELENA wird eine gigantische die größte, jemals in Deutschland angelegte Datensammlung. Seit dem 01.01. diesen Jahres werden sensible Daten von über 40 Mio. Arbeitnehmern gespeichert - darunter auch das monatliche Gehalt, Fehlzeiten, Kündigungen und Abmahnungen. All das muss der Arbeitgeber jeden Monat an den Staat weiterleiten, der die Daten für mindestens zwei Jahre auf Vorrat speichert und für den Fall sammelt, dass ein Arbeitnehmer staatliche Leistungen beantragt. Die meisten der gesammelten Daten werden nie gebraucht. Datenschützer warnen vor einer neuen Dimension der staatlichen Vorratsdatenspeicherung, die zu Missbrauch geradezu einladen."
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Ab dem 01.01.2010 müssen Sie alle Gehaltsdaten Ihrer Mitarbeiter jeden Monat elektronisch an die "Zentrale Speicherstelle" der Deutschen Rentenversicherung Bund senden. Doch was gilt es zu beachten und welche Daten sind das die übermittelt werden müssen?
AntwortenLöschenDie Meldung muss auch bei gleichbleibendem Einkommen oder durchgängiger Fehlzeit erfolgen. Auch muss dem Mitarbeiter mitgeteilt werden, dass seine Gehaltsdaten an die Zentrale Speicherstelle übermittelt wurden. Analog zum DEÜV-Verfahren funktioniert die Stornierung bzw. Neuanmeldung eines Datensatzes.
Unterteilt wird die Meldung in folgende Pflicht und Fallbezogene Bausteine.
Pflichtbaustein Grunddaten:
* Beginn des Arbeitsverhältnisses
* Steuerklasse mit Faktor, Kinderfreibeträge
* Tätigkeitsschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel
* Rechtskreis
* vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
* Steuerbrutto, SV-Brutto
* steuerliche Abzüge, SV-Abzüge
Pflichtbaustein Namensangaben:
* Name des Arbeitnehmers
Pflichtbaustein Geburtsangaben:
* Geschlecht
* Geburtsdatum
* Geburtsort
* Geburtsname
Pflichtbaustein Anschrift:
* Anschrift des Arbeitnehmers
Pflichtbaustein Arbeitgeberangaben:
* Adresse des Arbeitgebers
* Kontaktdaten
Fallbezogener Baustein Beschäftigungsort:
* abweichender Beschäftigungsort
* Angabe des Beschäftigungsortes, wenn er von der Adresse des Arbeitgebers abweicht
Fallbezogene Bausteine:
* steuerpflichtiger sonstiger Bezug: Art und Höhe der Bezüge
* steuerfreie Bezüge: Art und Höhe der Bezüge
* Ausbildung: Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung
* fiktives Brutto
* pauschal besteuerte Bezüge und Abzüge
* Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen KV/PV
* KV/PV-Beitrag bei freiwillig Versicherten
* Beiträge zur berufsständischen Versorgung
* Änderung der Arbeitszeit (Grund und Vergleichswert)
Fallbezogener Baustein Kündigung/Entlassung:
* enthält alle restlichen Daten, die für die Arbeitsbescheinigung gem. §312 SGB III benötigt werden z.B.
* Kündigung am
* Kündigung zum
* Kündigungsgrund
* wer hat gekündigt
* vertragswidriges Verhalten?