25.08.2010

Umstrittene Gentechnikberichte von der Meinungsfreiheit gedeckt

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat im Berufungsverfahren um umstrittene Äußerungen über Gentechnikfirmen im Internet einem Anti-Gentechnik-Aktivisten Recht gegeben. Bisherige Urteile des Landgerichts Saarbrücken, mit denen Jörg Bergstedt aus Reiskirchen (Landkreis Gießen) zur Unterlassung von Aussagen in der Broschüre «Organisierte Unverantwortlichkeit» verurteilt worden war, wurden aufgehoben.

"Kläger waren die Geschäftsführerin der Firmen «biovativ» (Groß Lüsewitz, Mecklenburg-Vorpommern) und «BioTechFarm» (Üplingen, Sachsen-Anhalt), Kerstin Schmidt, sowie der sachsen-anhaltinische FDP-Landtagsabgeordnete Uwe Schrader, der zugleich Vorstandsvorsitzender de Firma «InnoPlanta» in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) ist. Beide fühlten sich in ihrem öffentlichen Ansehen beschädigt und verächtlich gemacht."
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