Ein hessischer Autofahrer hat beim Bundesverfassungsgericht gegen den Massenabgleich von Fahrzeugkennzeichen geklagt. Der Datenschützer Patrick Breyer hat nun die im Dezember eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 3187/10, PDF-Datei) auf seiner Website veröffentlicht. Der Autofahrer meint demnach, dass das dem Abgleich zugrundeliegende Landesgesetz unverhältnismäßig weit in die Grundrechte von Millionen unbescholtener Autofahrer eingreife.
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