05.01.2011

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verletzung der Rundfunkfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht gab heute bekannt, dass es der Verfassungsbeschwerde des Betreibers eines Rundfunksenders stattgegeben hat. Dieser hatte geklagt, da 2003 nach einem Bericht über polizeiliche Übergriffe die Redaktion durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt worden waren.
weiter:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen