Der einzige dokumentierte Beweis für diese Interpretation des GD stehen im GOV/OR, Abs. 864, Paragraf 49. Die Fußnote besagt, dass dieses Dokument beweise, der BOG habe diese Interpretation „bestätigt“. Beachten Sie, dass dieses Dokument eine Aufzeichnung der mündlichen Aussagen bei einem BOG-Treffen ist, speziell das BOG-Treffen, das am Donnerstag, 30. März 1995, um 10.30 Uhr stattfand. Hier ist der Paragraf 49 aus diesem Dokument vollständig wiedergegeben:weiter:
Dieser vom GD als Beweis zitierte Absatz, dass der BOG die angegebene Interpretation in Fußnote 49 bestätigt, wird ABSOLUT NICHT durch die zur Verfügung gestellten Beweise für diese Behauptung bestätigt. Alles, was in der Sitzung geschieht, ist der Vorsitzende eine Erklärung vorlesend, die er geschrieben hat, aufgrund seiner eigenen Ansichten. Die Niederschrift besagt, dass der Präsident „hofft, dass der Text, den er nun vorschlug, zwar nicht alle Aspekte der Diskussion wiedergab, aber die Ansicht der breiten Mehrheit des Verwaltungsrats widerspiegeln werde.“ Er liest dann die Aussage. Die einzige Frage an den BOG an diesem Punkt ist die Aussage „der Verwaltungsrat billigt die allgemeine Richtung des Programms 93+2“ und dann einige Prozeduranweisungen. Aber eine solche Abstimmung ist tatsächlich jemals vorgekommen. Und Sie erfahren warum, wenn Sie das Dokument weiterlesen. Hier sind einige Auszüge aus dem Rest des Treffens, darunter die nächsten Absätze in ihrer Gesamtheit:
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