[Winfuture] Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Entwurf für die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgelegt, der der Polizei weitreichende Vollmachten einräumen würde.
So soll das bestehenden Gesetz, laut dem Entwurf, der jetzt öffentlich in die Diskussion geriet, um einen §33 erweitert werden, der es der Polizei ermöglicht, Telekommunikationsunternehmen zu zwingen, ihre Dienste für einen bestimmten Zeitraum und Ort einzustellen. Dies ist nicht unbedingt an einen Richtervorbehalt oder eine Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gebunden.
Eine weitere Änderung in dem Gesetzesentwurf sieht bei §31 vor, dass das
Landeskriminalamt die Möglichkeit erhält, in Gefahrensituationen
ebenfalls eigenmächtig "von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen
die Übermittlung von personenbezogenen Daten bestimmter Personengruppen"
anzuordnen. Alle anderen Behörden, Unternehmen und Organisationen wären
damit verpflichtet, den Beamten Zugriff auf ihre Datenbestände zu
geben, damit diese mit anderen Datenbanken abgeglichen werden.
Einschränkungen sind hierfür von dem Gesetzesentwurf überhaupt nicht
vorgesehen.
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Weitreichende Vollmachten???
AntwortenLöschenDas sollte man doch anders nennen, wie z.B. Diktatur, Willkür, Angst seitens der Regierungen ... Sucht es Euch aus.