Das Bundesverfassungsgericht hat den Ratifizierungsprozess in Deutschland zum EU-Reformvertrag von Lissabon erst einmal gestoppt. Zwar ist das Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat müssen jedoch gestärkt werden.
weiter:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen