30.06.2009

Deutschland darf EU-Vertrag vorerst nicht ratifizieren

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ratifizierungsprozess in Deutschland zum EU-Reformvertrag von Lissabon erst einmal gestoppt. Zwar ist das Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat müssen jedoch gestärkt werden.

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