Ex-Bundesverfassungsrichter Hassemer am 14.05.09 im Deutschlandfunk
"Ich habe nie so ganz verstanden, jedenfalls inhaltlich nie so ganz verstanden, warum man ein Widerstandsrecht ins Grundgesetz hineinschreibt. Das war damals im Zuge der Notstandsgesetzgebung - und ich kann mich bis heute nicht von dem Gedanken freimachen, dass das so etwas war wie eine symbolische Gesetzgebung im schlechten Sinne. Das heißt, man wusste schon, wenn dieser Artikel 20 Absatz 4, das Widerstandsrecht, einmal Wirklichkeit wird, dann ist sowieso alles zu spät, und symbolische Gesetzgebung dieser Art ist nicht so besonders gut."
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