Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung - und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.
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