Die Staatsanwaltschaft Osnabrück lässt die Wohnungen von Trojaneropfern von der Polizei durchsuchen und deren Rechner beschlagnahmen
Am Donnerstag den 29. April 2010 klingelten beim Windows-Fachmann Andreas S. um 8 Uhr morgens zwei Polizisten, die ihm einen Gerichtsbeschluss aushändigten und mehrere Stunden lang seine Wohnung durchsuchten, wobei sie besonders auf kleine Behältnisse achteten - angeblich, weil sich darin USB-Sticks befinden könnten. Sogar eine "Durchsuchung der Person" war in dem Beschluss angeordnet, blieb S. aber erspart. Anschließend nahmen sie einen PC, einen Laptop und zwei externe Datenträger mit.
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