Sitzblockaden sind nicht zwangsläufig als Nötigung einzustufen, sondern können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Zugrunde lag der Fall eines Kriegsgegners, der die Zufahrt zu einem US-Stützpunkt blockiert hatte.
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