[Süddeutsche] Sie dürfen von Pharmaunternehmen, deren Arzneien sie verschreiben, Geschenke annehmen - ohne sich wegen Bestechlichkeit strafbar zu machen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kassenärzte seien weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen, argumentiert das Gericht.
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