Schon geringfügige Ordnungswidrigkeit wie etwa Falschparken reichen dafür aus, eine inhaltliche Überprüfung oder einen Richtervorbehalt gibt es nicht. Für die Abfrage sollen elektronische Schnittstellen bei den Providern eingerichtet werden, damit können die Behörden auch viele Nutzer/innen auf einmal ausforschen – etwa tausende Verdächtige wie bei Funkzellenabfragen oder Homepageüberwachungen.weiter
Vertrag unterzeichnet: Bundeskriminalamt kauft Staatstrojaner FinFisher für 150.000 Euro
[netzpolitik / 02.05.2013] Das Innenministerium hat jetzt offiziell die Spyware FinFisher der Firma Gamma/Elaman gekauft. Das berichtet die Zeit, der Innenministerium und Bundeskriminalamt den Vertrag bestätigten. Eingesetzt werden darf die Software aber noch nicht – die Überprüfung dauert noch an.
Dass jetzt schon Geld ausgegeben wird, verwundert etwas. Es ist nämlich gar nicht sicher, ob dieser Staatstrojaner in Deutschland überhaupt legal eingesetzt werden darf.weiter
Die Lizenz zum Datenschnüffeln [3sat]
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