[focus / 29.04.2013] Die Entscheidung kommt einer Revolution gleich. Weil die Gutachter etwaige Interessenkonflikte zwischen sich und ihrem Auftraggeber künftig von sich aus ausräumen müssen, haben Geschädigte vor deutschen Gerichten bald eine höhere Chance, dass ihr Fall von wirklich neutralen Fachleuten beurteilt wird. Einem entsprechenden Antrag auf Initiative der beiden Bürger Horst G. und Josef S. stimmte der Petitionsausschuss des Bundestages nach drei Jahren Laufzeit jetzt überraschend zu. Liefern Sachverständige so genannte „Gefälligkeitsgutachten“ ab, so dürfen sie künftig nicht mehr bestellt werden und verlieren somit Aufträge und ihr Renommee. Der Bundestag muss dem Vorschlag noch zustimmen.
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