20.11.2010

Angesichts der aktuellen Terrorpanik lohnt sich zum Realitätsabgleich ein Blick auf § 126 StGB

Angesichts der aktuellen Terrorpanik lohnt sich zum Realitätsabgleich ein Blick auf § 126 StGB
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1 Kommentar:

  1. Ja passt 100% vollig unsinnige Panikmache...."DAS Alle 6 Sek. ein Kind verhungert"... sollte man mal öfters erwähnen damit die Leute Wissen was in der Welt so los ist....
    § 126
    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.

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