Ein heute veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom Februar 2011 zur Vereinbarkeit der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta kommt zu dem Ergebnis, es lasse sich “zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte.
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