Ihren Argwohn gründen die Kläger auf das Statement Ackermanns, die Kanzlerin habe „etwas für ihn tun“ wollen. Weil das nach Gegenleistung klingt, wollen sie wissen, „was Herr Ackermann damit gemeint haben könnte, was er getan haben soll und für welche Tätigkeit sich die Bundeskanzlerin durch diese Feier im Bundeskanzleramt bedanken wollte“.
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