07.06.2012

BGH: Keine Haftung bei RSS-Feeds ohne Kenntnis von der Rechtsverletzung

[JuraForum] Karlsruhe (jur). der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 30. Mai 2012, veröffentlichten Leitsatzurteil muss der Betreiber „erkennbar fremde Nachrichten“ auf seinem Internetportal nicht überprüfen (Az.: VI ZR 144/11). Auf mögliche Rechtsverletzungen in den fremden Beiträgen muss er erst reagieren, sobald er davon Kenntnis erlangt.
Wer lediglich einen Link zu anderen Internetseiten zur Verfügung stellt, hier sogar in einem automatisierten Verfahren, mache sich den Inhalt dieser anderen Seiten nicht zu eigen, heißt es in dem Karlsruher Urteil. Wikio habe auch deutlich gemacht, dass es sich um fremde Informationen auf „Bild.de“ handelt.
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