Nachdem der vorsitzende Richter – durchaus zutreffend – festgestellt hatte, dass hier „Spatzen mit Kanonen beschossen werden“, beleuchteten er und die beisitzenden Richter Stück für Stück die einzelnen Vorwurfspunkte. Dabei kam recht schnell ans Licht, dass der Verfassungsschutz Brandenburg „tendenziös und unzulässig ungenau“ arbeitet.
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