24.08.2011

Polizei verwechselt Wohnung - Kein Anspruch auf Schadensersatz

[Sueddeutsche] Münchner Polizisten sind gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen - allerdings in die falsche. Obwohl alles auf den Kopf gestellt wurde, haben die Bewohner keinen Anspruch auf Schadensersatz, hat nun das Landgericht München geurteilt.
weiter:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen