[Tagesschau] Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen verstoßen in Teilen gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Regeln, die im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben sind, verletzten teilweise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, begründeten die Karlsruher Richter.
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