weiter:
[MJV] Pressemitteilung Nr. 11/2012 - Identitätsfeststellung eines Zugreisenden
Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren. Es ist ihnen bei Stichprobenkontrollen nicht verwehrt, die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.weiter:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen