weiter:
[Wikipedia] Unter der Überschrift ("Titel") Friedensverrat werden im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) Tatbestände gefasst, deren Tathandlungen geeignet sind, den Friedenszustand zu gefährden. Die entsprechenden Verbote haben eine doppelte Schutzrichtung: nach außen soll das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) geschützt werden, nach innen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die auch das Leben in Frieden umfasst.[1]
weiter:Im Einzelnen kennt das deutsche Recht als Friedensverrat zwei Tatbestände:
Leider kann man die Kriegtreiber erst anklagen wenn sie nicht mehr an der Macht sind.
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