"Internetfähig" alleine ist ja schon ein geballter Schwachsinn und zeigt mehr als ausreichend, wie weltfremd Richter zu sein scheinen. Wenige bis gar keine technischen Kenntnisse lassen trotzdem eine Beurteilung zu, die wohl mehr als fragwürdig ist.
Und warum ist für das Internet automatisch gebührenpflichtig, wo man doch schon für die Bereitstellung der Internetanbindung mehr als genug zahlt zumal niemand die Öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten gebeten hat, sich im Internet anzubieten. Wer also letztendlich lediglich Mails verschickt - und somit einen Internetfähigen Rechner hat - muß zahlen.
Diese Art von Rechtsprechung ist mehr als fragwürdig.
"Internetfähig" alleine ist ja schon ein geballter Schwachsinn und zeigt mehr als ausreichend, wie weltfremd Richter zu sein scheinen. Wenige bis gar keine technischen Kenntnisse lassen trotzdem eine Beurteilung zu, die wohl mehr als fragwürdig ist.
AntwortenLöschenUnd warum ist für das Internet automatisch gebührenpflichtig, wo man doch schon für die Bereitstellung der Internetanbindung mehr als genug zahlt zumal niemand die Öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten gebeten hat, sich im Internet anzubieten.
Wer also letztendlich lediglich Mails verschickt - und somit einen Internetfähigen Rechner hat - muß zahlen.
Diese Art von Rechtsprechung ist mehr als fragwürdig.