11.11.2010

Bundestag.de - Parteienfinanzierung - Parteispenden über 50.000 € - Jahr 2010

Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz)
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