12.10.2010

Urteil: BKA-Datenweitergabe im Vorfeld des NATO-Gipfels unzulässig

Ein polnischer Journalist, dem die Akkreditierung für den NATO-Gipfel im Jahr 2009 verweigert wurde, erhielt vor Gericht recht. Der Richter kam zu dem Schluss, dass das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) nicht autorisiert war, vor dem NATO-Gipfel Journalisten-Daten an die Zentrale des Bündnisses in Brüssel weiterzugeben. Aufgrund der weitergegebenen Daten war die Akkreditierung verweigert worden.
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