15.12.2010

Hartz 4 Empfänger verlieren zum Jahreswechsel Ansprüche für vier Jahre - Musterantrag

Bis zum 31.12.2010 können sämtliche Bescheide der ARGEN oder optierenden Landkreise bzw. Kommunen vier Jahre rückwirkend, also noch bis zum 01.01.2006 auf Fehler überprüft werden. Hierzu muss ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden.
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