Dieser Artikel richtet sich an alle in Deutschland, die im Internet Inhalte anbieten. Seien es private Blogs oder große Social Networks. Sie alle müssen sich ab dem 1. Januar 2011 mit dem in Kraft tretenden neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) befassen. Dieses Gesetz bringt zwar nicht viele neue Regelungen mit sich, dafür aber viel Verunsicherung.
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Alle Sachargumente sprechen gegen den
neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV).
Dem muss die Politik jetzt gerecht werden. [Petition]
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Da haben wir es doch schon schwarz auf weiß:
AntwortenLöschenDieses Gesetzt gibt es bereits seit 2003 und bezieht unter anderem auch TV und Videos/DVD ein.
Und, was sehen wir Tag für Tag im Fernsehen zur Nachmittagszeit oder am frühen Morgen?
Also wenn das den Regeln dieses Gesetzes entspricht kann keinem Blogger etwas passieren.
Gehen wir zu DVD's und die dortigen Altersbeschränkungen kommt man um ein Lächeln nicht vorbei, denn die Filme die für unter 18 jährige "geeignet" sind, sind mitunter brutaler als diejenigen mit der Freigabe ab 18 Jahren.
Wenn es nämlich darum geht was man mit dem Gesetz erreichen will, müßte fast jeder Beitrag aus den Nachrichtensendungen gestrichen werden.
Unter Gewalt fällt dann auch jede Kriegsberichterstattung, jede Sportveranstaltung die übertragen wird.
demnach kann man bei jeder Kampfsportveranstaltung grundsätzlich vermuten das Jugendliche sich das ganze anschauen um sich auf der Straße entsprechend damit zu prügeln. Toll, aber es ist doch Sport werden dann wieder andere sagen.
Jeder Krimi müßte verboten sein oder so geschnitten werden, das man schon besser das Kinderprogramm schauen kann das sicher spannender ist.
Oder gehen wir doch mal zu den Talkshows die schon morgens ausgesprochen feinsinnige Rhetorik bringen - das ist für Kinder und Jugendliche auch nicht sonderlich förderlich.
Aber hier im Internet will man nun den Bloggern an den Kragen - hat es nicht vielmehr damit zu tun das manche Blogs lediglich unbequem sind und man sie einfach nur stoppen will?
Schauen wir also mal ganz genau hin:
"Ausgenommen sind reine Access-Provider, die nur den Zugang zum Internet bieten (im Gesetz als „Zugangsvermittler“ bezeichnet). Diese werden im § 11 Abs.1 Nr.2 JMStV-E „lediglich“ verpflichtet eine Jugendschutzsoftware anzubieten"
Aha, also gibt es schon wieder - wie immer - Ausnahmen. Entweder alle oder keiner!
"Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?
Ja, denn Anbieter, die im Ausland sitzen können von deutschen Behörden nicht belangt werden. So können die Jugendlichen weiterhin Zugang zu denselben Inhalten auf ausländischen Seiten haben."
Dann setzen wir unsere Blogs eben um oder nehmen gleich einen Ausländischen Anbieter um den Blog zu erstellen...
Anders ausgedrückt ist das ganze völliger unausgegorener Schwachsinn, denn wenn man etwas verlangt müssen auch die technischen Möglichkeiten vorhanden sein. Ist es - wie hier der Fall - gar nicht möglich, ist es so nützlich wie ein Pickel am Popo.