27.09.2013

TTIP: Die Wunschlisten der Lobbyisten / "Das Parlament soll nicht bestimmen dürfen, was der Wirtschaft erlaubt ist"

[carta / 20.09.2013] Wer genauer wissen möchte, was mit TTIP auf Europa zukommt, muss die Papiere durcharbeiten, die allerlei Lobbyorganisationen und Interessenvertretungen bei der EU eingereicht haben. Zwar ist nicht zu erwarten, dass die EU alle Wünsche, die dort an sie herangetragen werden, erfüllen wird. Aber immerhin bieten diese Vorstöße einen Gesamtüberblick über das Themenfeld.

Auffällig ist zunächst, dass die Zivilgesellschaft nur ausgesprochen schwach vertreten ist. Nur ein einziges der insgesamt 52 eingereichten Stakeholder-Papiere vertritt explizit ihre Interessen. Es stammt von einer Organisation mit dem bezeichnenden Namen „Plateforme contre le transatlantisme“.
Die einzigen Daten, die dann doch wirksam geschützt werden müssen, sind Geschäftsgeheimnisse. Hier konstatiert die Lobby einen „lack of adequate protection“. Die beiden Partner sollten daher ihrer Verpflichtung aus dem TRIPS-Abkommen nachkommen: “should abide by their duty to implement Section 7, Art. 39 of the TRIPS agreement on protecting undisclosed information as a form of intellectual property.“
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"Das Parlament soll nicht bestimmen dürfen, was der Wirtschaft erlaubt ist"
[heise / 18.09.2013] Der Name hört sich harmlos an: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Aber was das von US-Präsident Obama, der Bundesregierung und dem EU-Ministerrat befürwortete Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA beinhaltet, hätte enorm weitreichende Folgen. Das Abkommen ist nicht nur Attac und 21 deutsche Nichtregierungsorganisationen sowie den Österreichischen Gewerkschaftsbund alarmierend. Fritz Glunk, Herausgeber der Kulturzeitschrift "Die Gazette", schrieb eine vielbeachtete kritische Analyse, die die "Süddeutsche Zeitung" als Gastbeitrag veröffentlichte. Rolf-Henning Hintze befragte Glunk zu dem umstrittenen Vorhaben.
Alle Länder, die dieses Abkommen unterschrieben haben, verpflichten sich, diese Prinzipien einzuhalten. Diese Prinzipien sind, wenn man jetzt Völkerrechtler fragen würde, erst einmal nur "soft law", d.h. sie haben keine unmittelbar rechtliche Bindungswirkung. Jetzt fangen diese Klauseln an, in völkerrechtlichen Verträgen drin zu stehen, und die schlimmste davon ist die Stillstands-Klausel (standstill clause). Sie besagt, dass keine gesetzlichen Regelungen beschlossen werden dürfen, die den Freihandelsaustausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und allem, was handelbar ist, behindern dürfen, und dass die Gesetze, die diesen freien Austausch noch behindern, nur in ihrer einschränkenden Wirkung gemindert, aber nicht erhöht werden können. Und wenn sie einmal vermindert worden sind, dürfen sie nicht wieder neu erhöht werden.

Das bedeutet, unsere Parlamente haben gar nicht mehr die Möglichkeit, bestimmte Gemeinwohlgüter stärker schützen als früher, wenn dem ein Freihandelsabkommen mit so einer Standstill-Klausel entgegensteht, weil das nun weitgehend schon liberalisiert ist. Das heißt, unsere Parlamente werden damit entmachtet.
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