23.05.2011

Geburtstagsparty für Ackermann - Kanzlerin Merkel muss Party-Dokumente offenlegen

Eine Geburtstagsparty sorgt für Ärger: Im April 2008 richtete Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Feier für den Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, aus. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz hatten der Verbraucherrechtler Thilo Bode und die Berliner Anwältin Katja Pink auf Einsicht diverser Dokumente zu dem Fest geklagt. Sie wollten damit etwaige Verbindungen zwischen Politik und Finanzindustrie offen legen. Das zuständige Berliner Verwaltungsgericht zum Teil recht. Der schriftlichen Urteilsbegründung zufolge muss muss das Kanzleramt auch unkenntlich gemachte Passagen in den Gästelisten herausgeben, zusätzlich zur Sitz- und Tischordnung.
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