Das alte Wahlrecht ist zwar für verfassungswidrig erachtet, aber nicht für nichtig erklärt worden. Es würde daher weiter gelten, aber wenn dann eine Bundestagswahl auf dieser verfassungswidrigen Grundlage stattfindet, dürfte das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin für ungültig erklären, denn die Wahlfehler beträfen die Wahl insgesamt und nicht nur bestimmte Mandate.
"Das wäre eine schwere Staatskrise. Nach einer annullierten Wahl gäbe es keinen Bundestag, der ein verfassungsmäßiges Wahlgesetz erlassen könnte, so dass man auch keine Neuwahl auf verfassungsmäßiger Grundlage abhalten könnte. Deutschland wäre politisch lahmgelegt."
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