Obwohl das Amtsgericht Kruse im November 2008 grundsätzlich eine Entschädigung nach dem Strafentschädigungsgesetz zugebilligt hatte, weigerte sich die Justizbehörde bislang diese zu zahlen. Begründung: Für rechtswidrige Handlungen des Staates gebe es keine Entschädigungen.
weiter:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen