[Spiegel] Das Sondergremium des Bundestags zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF verstößt größtenteils gegen die Verfassung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Abgeordnete müssen an den Entscheidungen stärker beteiligt werden.
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[BVerfG] Zum Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012
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