Fest steht: Morgen, Donnerstag, wird der Innenausschuss des Parlaments das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit neuen Befugnissen ausstatten. So darf der Inlandsnachrichtendienst ab voraussichtlich 1.April 2012 auch gegen Einzelpersonen ermitteln, die bisher noch keinerlei Straftat begangen haben, eine ebensolche aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen – Stichwort Terrorismus – jedoch theoretisch verüben könnten. Und das mit umfassenden Methoden. Zum Arsenal der sogenannten „erweiterten Gefahrenerforschung“ des Staatsschutzes gehören Datenermittlungen jedweder Art, Auskunftseinholung und Observation.weiter:
Künftig ebenfalls erlaubt ist der Einsatz von Peilsendern, die bisher schon mögliche Ortung von Mobiltelefonen wird ausgeweitet. So dürfen künftig auch Handys von Dritten angepeilt werden, die sich – auf Basis von Vermutungen – in der Nähe der Zielperson aufhalten könnten.
01.02.2012
Österreich - Es wird ernst: Polizei erhält (noch) mehr Rechte
[DiePresse] Bald darf der Staatsschutz Bürger überwachen, die zwar nicht straffällig wurden, die er allerdings für gefährlich hält. Das kann Grundrechte einschränken - und erhöht für die Behörde den Erfolgsdruck.
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Aus der Info sollte hervorgehen, das es sich um Österreich handelt. Die Info fehlt, Herr Info-Agent. ;)
AntwortenLöschenDa gebe ich ihnen Recht. Wird umgehend korrigiert. :)
AntwortenLöschenGute Arbeit! :)
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