28.02.2012

Bundesverfassungsgericht urteilt: Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation

[Netzpolitik] Das Bundesverfassungsgericht hat über eine weitere Verfassungsbeschwerde von Aktivisten aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die Überschrift der Pressemitteilung klingt zunächst gut: Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig. Bei genauerer Analyse kommen jedoch auch einige Fallstricke zu Tage.
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