[Netzpolitik] Das Bundesverfassungsgericht hat über eine weitere Verfassungsbeschwerde von Aktivisten aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die Überschrift der Pressemitteilung klingt zunächst gut: Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig. Bei genauerer Analyse kommen jedoch auch einige Fallstricke zu Tage.
weiter:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen