[Piratenpartei] Die Piratenpartei hat gestern beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes waren umstritten, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien wird mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.
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