Das Bundesverfassungsgericht hat alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Sämtliche Vorschriften seien mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten nicht vereinbar, begründeten die Karlsruher Richter. Das treffe sowohl auf die früheren Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der zuvor auf zehn Jahre befristeten Sicherungsverwahrung sowie zu ihrer nachträglichen Anordnung als auch auf die Gesetzesreform vom Dezember 2010 zu.
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