[Umweltinstitut] Ein Jahr nach der Atomkatastrophe in Fukushima senkt Japan die Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln. Die neue Regelung trat am 1. April 2012 in Kraft und gilt vorläufig bis zum 31. Oktober 2012. Wir informierten darüber in unserer Pressemitteilung am 30. März 2012 . Inzwischen hat die EU nachgezogen und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 284/2012 die Grenzwerte für die Einfuhr von japanischen Lebensmitteln entsprechend gesenkt.
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