Für die Agenturen geht es um Schadenersatz ohne erkennbaren Schaden. Für die Blogs und Internetseiten aber geht es um die Existenz. Das Urheberrecht muss dafür herhalten.
Da wird nicht nur nicht überwiesen, sondern gleich bei der Staatsanwaltschaft gegen den Anwalt eine Strafanzeige erstattet wegen Verdachts des Betruges (§ 263 StGB).
Mal sehen wie lange der Abmahnanwalt wohl noch zu lachen hat.
Da wird nicht nur nicht überwiesen, sondern gleich bei der Staatsanwaltschaft gegen den Anwalt eine Strafanzeige erstattet wegen Verdachts des Betruges (§ 263 StGB).
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