[Gulli] Das Amtsgericht Bielefeld hat vor zwei Jahren nach mehr als einem dünnen Anfangsverdacht die Entnahme von 27 unfreiwilligen Speichelproben von Mordverdächtigen genehmigt. Das Landgericht Bielefeld stellte nun in nächster Instanz fest, dass man aus einer Weigerung keinen Mordverdacht konstruieren dürfe. Das Urteil könnte möglicherweise richtungsweisend sein.
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