Die Bundesregierung hat im März einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) vorgelegt, durch den ein Rahmenbeschluss des EU-Rates von 2006 umgesetzt werden soll. Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaates sollen unter den gleichen Bedingungen Zugang zu vorhandenen Informationen gewährt werden wie innerstaatlichen.weiter:
20.09.2011
Experten kritisieren Gesetz zum Datenaustausch zwischen EU-Ermittlern
[Heise] Experten waren sich in einer Anhörung (PDF-Datei) im Bundestag weitgehend einig, dass der Informationstransfer zwischen europäischen Strafverfolgungsbehörden nicht ohne umfassende Auflagen weiter erleichtert werden kann. Es bestehe in der EU kein einheitliches und ausreichendes Datenschutzniveau, betonten mehrere Sachverständige am Montag in Berlin. Einzelne Polizeien selbst prüfen zu lassen, ob eigene Informationen in anderen Mitgliedsstaaten nach hiesigen Schutzstandards aufbewahrt würden, sei realitätsfern. "Wir wissen wenig über die Verhältnisse etwa in Malta oder Ungarn", konstatierte der Berliner Strafrechtler Klaus Hoffmann-Holland.
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