27.09.2011

Gericht - Anonymität im Netz gewährleistet Meinungsfreiheit

[Golem] Die Anonymität im Internet ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm durch das Grundgesetz geschützt. Ein Arzt, der sich durch einen anonymen Beitrag auf einer Bewertungsplattform diskreditiert fühlte, erhält deshalb keine Auskunft über die Identität des Autors.
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OLG Hamm zum Recht auf Anonymität im Netz
[Telemedicus] Das Oberlandesgericht Hamm hat sich im August mit dem Recht auf Anonymität im Internet befasst. Die Anonymität im Netz entspreche der „grundrechtlichen Interessenlage”, eine Einschränkung sei mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar.
Darüber hinaus machte das Gericht aber auch einige generelle Ausführungen zur Anonymität im Netz:
„Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden [...].”
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