25.03.2013

Justizministerium - Anwaltshonorare sollen um zwölf Prozent steigen

[faz / 22.03.2013] Der Weg für eine Erhöhung der Anwaltsgebühren ist frei: Bund und Länder haben sich auf eine stärkere Anhebung der Gerichtskosten geeinigt, als sie der Bundestag in einer ersten Beratung eines Gesetzes für eine gleichzeitige Reform der Justizgebühren geplant hatte. Im Gegenzug geben die Bundesländer nach Informationen der F.A.Z. ihren Widerstand gegen die höheren Anwaltsgebühren auf. Diese müssen sie nämlich auf dem Umweg über die sogenannte Prozesskostenhilfe ungefähr zur Hälfte selbst aufbringen.
Die Einigung kam auf einem Geheimtreffen im Bundesjustizministerium zustande, bei dem Ressortchefs und Staatssekretäre aus den Bundesländern parteiübergreifend an einem Strang zogen.
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