Ein Verfahren dürfe nach der Strafprozessordnung nur eingestellt werden, wenn das öffentliche Interesse an einer Strafe mit der Zahlung einer bestimmten Summe beseitigt werden würde, sagte der Anwalt der Zeitung. Dies sei bei Wulff aber nicht der Fall. „Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass Inhaber politischer Ämter nicht käuflich sind und dass diese bei erwiesener Korruption auch bestraft werden.“weiter
Wulffs Zapfenstreich Vuvuzela Version (N24)
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