22.03.2013

Mobilfunküberwachung beschlossen - Mit den Stimmen der SPD

[taz / 22.03.2013] Es ist eine schlechte Woche für Netzpolitiker und Bürgerrechtler. Am Freitag soll das umstrittene Leistungsschutzrecht den Bundesrat trotz SPD-Mehrheit passieren, aber bereits am Donnerstag schlossen sich die Sozialdemokraten im Bundestag in Fragen staatlicher Überwachung der Bundesregierung an.

Die Bestimmungen für die Weitergabe von Internet- und Telefondaten an Sicherheitsbehörden sollen nach dem Willen des Bundestags präzisiert worden. Das Parlament verabschiedete am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und FDP sowie der SPD eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (pdf).
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
[bundestag] Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, sie könne dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, auch wenn sie einräume, dass es durch den Änderungsantrag formelle Verbesserungen gebe. Leider seien die materiellen Hürden für den Eingriff aber nicht wirklich heraufgesetzt worden. So gebe es z.B. bei den Benachrichtigungspflichten durch die Ausnahmen viel Raum für Ermessen. Es sei zu befürchten, dass in der Praxis die Benachrichtigung häufig unterbleiben werde. Auch sei die Einführung des Richtervorbehalts zwar zu begrüßen, in der Praxis gebe es aber das bekannte Problem der „Gefahr im Verzug“.

Es sei schwer vermittelbar, dass nicht zumindest die diensthabende Staatsanwaltschaft benachrichtigt werden könnte. Hier gehe das Gesetz nicht weit genug. Bezüglich der Ordnungswidrigkeiten reiche es nicht, diese generell zu erwähnen; man müsse sie entweder ganz herausnehmen oder differenzierter behandeln. Schließlich sei auch das Thema der „konkreten Gefahr“ nicht hinreichend geregelt. Da DIE LINKE. im Änderungsantrag durchaus positive Schritte sehe, werde man sich insoweit der Stimme enthalten. Grundsätzlich seien die verfassungsrechtlichen Vorgaben aber noch nicht ausreichend erfüllt, so dass die Fraktion das Gesetz ablehnen werde.
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