21.07.2011

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof - Urteil zur Meinungsfreiheit - Berliner Pflegerin durfte doch über Missstände reden

[Tagesspiegel] Die fristlose Kündigung einer Berliner Pflegerin wegen Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Meinungsfreiheit. Die 49-Jährige bekam ihr Recht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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