Wie das Internetportal der taz berichtet, müssen die beiden Beamten das Schmerzensgeld nicht selbst zahlen, da derartige Kosten in Amtshaftung vom Land Berlin übernommen werden. Allerdings wurden die beiden Polizisten durch das Urteil des Amtsgerichts zu Geldstrafen in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Bislang stehen die Berufungen der beiden Parteien für dieses Verfahren noch im Raum. Eisenberg kündigte an, die Berufung allerdings zurückzuziehen, insofern die Gegenseite dies auch tue.weiter:
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