„Sie war als eine von rund 70 studentischen Mitarbeitern nicht – wie von der Bundestagsverwaltung behauptet – selbständig tätig, sondern abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig,“ konstatierte das Gericht in seiner Entscheidung. Dafür sprächen etwa die von ihr benutzten roten Parkas und Polohemden mit dem Logo des Deutschen Bundestages, die Umhängetaschen und nicht zuletzt der Leitfaden und der Rundbrief Infodienst, der „Verhaltensbefehle“ enthalten und bei abweichendem Verhalten mit Sanktionen gedroht habe. Es habe also ein „planvoll vorgegebenes und überwachtes Handlungskorsett bestanden“, wie die Richter befanden.weiter:
[sozialgerichtsbarkeit] Sozialgericht Berlin (Az.: S 81 KR 2081/10)
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