Freibrief zum Kriegführen Scharfe Kritik übt Jaberg nicht zuletzt an den sogenannten Out-of-Area-Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Wer wie das höchste deutsche Justizorgan der politisch-militärischen Führung gestatte, "Krisenreaktionseinsätze" auch "unabhängig von einem äußeren Angriff" zu befehlen, stelle dieser einen "Freibrief" aus, moniert die Wissenschaftlerin. Scharf wendet sie sich außerdem gegen die von wechselnden Bundesregierungen verabschiedeten militärpolitischen Grundsätze. Mit der unter anderem in den "Verteidigungspolitischen Richtlinien" enthaltenen Formulierung, mit Hilfe von Streitkräften "nationale Interessen" und "internationalen Einfluss" wahren zu wollen, öffne man "dem Einsatz der Bundeswehr zu beliebigen Zwecken Tür und Tor" - etwa zur Sicherung der "Rohstoff- und Warenströme" im Rahmen der "Pirateriebekämpfung". Mittlerweile, schreibt Jaberg, könne nicht einmal mehr als unumstößlich gelten, dass Deutschland sich nicht an "Angriffskriegen beziehungsweise anderen völkerrechtswidrigen Gewaltakten" beteilige. Als Beispiel hierfür nennt sie den 1999 erfolgten Angriff der Bundeswehr und weiterer NATO-Truppen auf die Bundesrepublik Jugoslawien.weiter:
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