01.11.2012

Ortungsprogramm - Bundesregierung verbietet O2 Handel mit Bewegungsdaten

[Handelsblatt] O2 darf die Bewegungsdaten seiner Kunden nicht verkaufen. Das hat eine Prüfung des Wirtschaftsministeriums ergeben. Mit solchen Vermarktungspraktiken werde der Verletzung der Privatsphäre Tür und Tor geöffnet.
Eine Ausnahme bestehe, wenn die Standortdaten an „Dienste mit Zusatznutzen“, etwa zur Registrierung von Verkehrsströmen, weitergegeben würden, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministerium. Das dürfte dann aber auch nur anonymisiert geschehen oder mit Einwilligung des Handybesitzers. Diese engen Bestimmungen gelten nach den Worten des Sprechers auch in anderen EU-Ländern.

Ein Sprecher von Telefonica Deutschland bestätigte das Ortungsprogramm und betonte, dass es derzeit in Großbritannien getestet werde. Ob und wann die Software in Deutschland an den Start gehe, sei nicht entschieden.
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